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Pflegearten9 Min. Lesezeit

Pflegefamilie werden — Voraussetzungen 2026

Alle Voraussetzungen, Schritte und Pflegearten auf einen Blick: Was braucht man, um 2026 Pflegeeltern zu werden? Bewerbung, Eignungsprüfung, Schulung, Pflegeerlaubnis und FAQ.

Redaktion Freiplatzmeldungen.space

Pflegeeltern zu werden ist eine der bedeutsamsten Entscheidungen, die ein Haushalt treffen kann. Kinder, die aus ihrer Herkunftsfamilie herausgenommen werden mussten, brauchen verlässliche, liebevolle und gut vorbereitete Pflegepersonen. Dieser Artikel erklärt, welche Voraussetzungen Sie 2026 erfüllen müssen, wie der Bewerbungsprozess abläuft und welche Pflegeform zu Ihnen passen könnte.

Persönliche Voraussetzungen

Es gibt kein starres Raster für „geeignete Pflegeeltern". Entscheidend sind Persönlichkeit, Stabilität und die Bereitschaft, sich auf ein Kind mit besonderer Biografie einzulassen. Folgende Aspekte spielen in der Eignungsprüfung eine wesentliche Rolle:

Stabilität und Reife

  • Emotionale Belastbarkeit und ein stabiles soziales Umfeld
  • Bereitschaft, mit Jugendamt, Herkunftseltern und Fachkräften zusammenzuarbeiten
  • Fähigkeit, mit Unsicherheiten umzugehen — denn Pflegekinderverhältnisse entwickeln sich nicht immer nach Plan

Wohnsituation

  • Ausreichend Wohnraum für das Kind (eigenes Zimmer ist in der Regel Voraussetzung)
  • Kein gesetzliches Mindesteinkommen, aber finanzielle Grundstabilität wird erwartet

Gesundheit

  • Keine schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Erkrankungen, die die Betreuung beeinträchtigen würden
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge (Pflicht nach § 72a SGB VIII)

Alter und Familienstand

  • Kein gesetzliches Mindestalter, aber in der Praxis wird eine gewisse Lebenserfahrung erwartet (meist ab 25 Jahren)
  • Alleinstehende, Paare, gleichgeschlechtliche Paare und unverheiratete Paare können Pflegeeltern werden

Formelle Schritte: Von der Interessensbekundung zur Pflegeerlaubnis

Der Weg zur Pflegeerlaubnis besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten:

Schritt 1: Erster Kontakt mit dem Pflegekinderdienst

Wenden Sie sich an den Pflegekinderdienst Ihres zuständigen Jugendamtes oder an einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe (z. B. Diakonie, Caritas, AWO, SOS-Kinderdorf). Ein erstes Informationsgespräch ist unverbindlich und kostenlos.

Schritt 2: Bewerbungsunterlagen

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllter Bewerbungsbogen des Trägers
  • Erweitertes Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden Erwachsenen (§ 72a SGB VIII)
  • Ärztliches Attest zur Bestätigung der Gesundheit
  • Einkommensnachweise (zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität)

Schritt 3: Hausbesuch und Eignungsüberprüfung

Ein oder mehrere Fachkräfte des Pflegekinderdienstes besuchen Sie zu Hause. Dabei geht es nicht um eine Inspektion, sondern um ein vertrauensvolles Kennenlernen. Folgende Themen werden in der Regel besprochen:

  • Ihre Motivation, ein Pflegekind aufzunehmen
  • Ihre eigene Kindheits- und Familienbiografie
  • Vorstellungen über Erziehung und Umgang mit Konflikten
  • Erwartungen an das Pflegekind und an die Begleitung durch den Träger

Schritt 4: Schulung und Vorbereitung

Bevor die Pflegeerlaubnis erteilt wird, ist in fast allen Bundesländern eine Vorbereitungsschulung verpflichtend. Diese umfasst in der Regel 8 bis 20 Stunden und behandelt Themen wie:

  • Rechtliche Grundlagen der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
  • Bindung und Bindungsstörungen
  • Traumapädagogische Grundlagen
  • Elternarbeit und Umgangskontakte
  • Zusammenarbeit mit Jugendamt und Fachkräften

Schritt 5: Erteilung der Pflegeerlaubnis

Nach erfolgreicher Eignungsprüfung und Schulung erteilt das Jugendamt die Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII. Diese ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes außerhalb des eigenen Haushalts. Verwandte (z. B. Großeltern) sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

Der Pflegevertrag mit dem Jugendamt

Mit der Vermittlung eines Pflegekindes wird ein Pflegevertrag zwischen den Pflegeeltern, dem Jugendamt und — soweit möglich — den Herkunftseltern geschlossen. Dieser regelt:

  • Umfang der Hilfe zur Erziehung
  • Höhe des Pflegegeldes
  • Regelungen zu Umgangskontakten
  • Zuständigkeiten und Ansprechpartner
  • Perspektive des Pflegeverhältnisses (Rückkehr zur Herkunftsfamilie oder Dauerpflege)

Pflegearten im Überblick

Es gibt verschiedene Formen der Pflegekinderhilfe. Welche für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren zeitlichen Möglichkeiten ab.

Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)

Das Kind wächst dauerhaft in der Pflegefamilie auf. Ziel kann die Rückkehr in die Herkunftsfamilie sein oder — bei dauerhaftem Betreuungsbedarf — das Aufwachsen bis zum Erwachsenwerden.

Bereitschaftspflege

Bereitschaftspflegestellen nehmen Kinder in Krisensituationen kurzfristig auf — manchmal über Nacht, manchmal für mehrere Wochen. Voraussetzung ist eine erhöhte zeitliche Flexibilität und eine besondere Belastbarkeit. Bereitschaftspflege wird in der Regel deutlich höher vergütet als die klassische Vollzeitpflege.

Kurzzeitpflege / Befristete Pflege

Kinder werden für einen klar definierten Zeitraum (z. B. während eines Krankenhausaufenthaltes der Eltern) in einer Pflegefamilie untergebracht. Diese Form eignet sich auch als Einstieg für Familien, die nicht sofort eine Dauerpflege übernehmen möchten.

Verwandtenpflege

Wenn Kinder bei Großeltern, Tanten, Onkeln oder anderen Verwandten untergebracht werden, spricht man von Verwandtenpflege. Diese Form der Pflege hat große Vorteile für das Kind (vertraute Bezugspersonen, keine vollständige Entwurzelung), bringt aber auch besondere familiendynamische Herausforderungen mit sich.

Begleitung und Unterstützung als Pflegeeltern

Pflegeeltern sind nicht allein. Zum Begleitungsangebot gehören in der Regel:

  • Regelmäßige Gespräche mit dem Pflegekinderdienst
  • Supervision und Fortbildungen
  • Krisentelefon des Trägers
  • Unterstützungsgruppen mit anderen Pflegefamilien

Häufige Fragen (FAQ)

Können wir auch Pflegeeltern werden, wenn wir bereits eigene Kinder haben? Ja. Eigene Kinder schließen die Eignung als Pflegeeltern nicht aus. Im Gegenteil: Erfahrung mit Kindern wird positiv bewertet. Wichtig ist, dass ausreichend Platz und emotionale Kapazität für ein weiteres Kind vorhanden sind.

Wie lange dauert das Bewerbungsverfahren? In der Regel 3 bis 9 Monate — von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Erteilung der Pflegeerlaubnis. Die Dauer hängt vom Träger, der Auslastung des Pflegekinderdienstes und der Verfügbarkeit von Schulungsterminen ab.

Können wir uns vorab aussuchen, welches Kind zu uns kommt? Pflegeeltern werden zu passenden Kindern befragt und können Wünsche und Grenzen äußern (z. B. Altersbereich, Anzahl der Kinder, besondere Bedürfnisse). Die endgültige Entscheidung trifft das Jugendamt gemeinsam mit dem Pflegekinderdienst.

Was passiert, wenn das Pflegeverhältnis nicht funktioniert? Es gibt keinen „Scheiternsstempel". Nicht jede Konstellation passt. Pflegeeltern können in enger Begleitung des Trägers eine geordnete Übergabe veranlassen. Das Kind wird in diesem Fall in eine andere geeignete Unterbringung vermittelt.

Ist das Pflegegeld steuerpflichtig? Der Sachaufwand ist steuerfrei. Der Erziehungsbeitrag kann steuerpflichtig sein. Lesen Sie dazu unseren Artikel Pflegegeld 2026 — Höhe nach Bundesland, der auch die steuerlichen Aspekte erläutert.

Müssen wir verheiratet sein? Nein. Unverheiratete Paare, alleinstehende Personen und gleichgeschlechtliche Paare können Pflegeeltern werden.

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Oder lesen Sie mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen in unserem Artikel Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII — Was Jugendämter wissen müssen.

Schlagwörter:

Pflegefamilie werdenPflegeeltern VoraussetzungenPflegeerlaubnisVollzeitpflegeBereitschaftspflegeSGB VIII § 33

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